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Der Stiftungsrat informiert zur Sache: Neubau Landesspital

2. Juni 2025

Ausgangslage

Das Vergabeverfahren der Architekturleistungen für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals (LLS) wurde durch die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten mit Entscheidung vom 26. März 2025 (ON 13 zu VBK 2025/26) wegen mangelnder Zuständigkeit für nichtig erklärt. Inhaltlich wurde das Verfahren nicht beanstandet. Das wurde vom Stiftungsrat formal und inhaltlich zur Kenntnis genommen.

Weiteres Vorgehen

Nach Prüfung der Rechtslage und Interessenabwägung ergeben sich zwei Verfahrensoptionen. Erstens eine Neuausschreibung des Projekts. Zweitens die Fortführung des bisherigen Verfahrens mit punktueller Ergänzung.

Der Stiftungsrat hat in den vergangenen Wochen beide Optionen eingehend geprüft und sich für Option zwei die Fortführung des bisherigen Verfahrens entschieden. Nach eingehender Prüfung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen wird das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Architekturbüros für die Architekturleistungen gemäss BKP 791, im Zusammenhang mit dem Neubau des Landesspitals fortgeführt. Mit einem Entscheid über die Zuschlagserteilung an eines der im Verfahren verbliebenen Architekturbüros ist voraussichtlich im Sommer zu rechnen.

Folgende Faktoren der Nutzwertanalyse haben zu dieser Entscheidung geführt: zum einen die Wahrung der Verfahrensökonomie und zum anderen die Achtung aller Bieterinteressen. Konkret heisst das, dass alle bisherigen Eingaben ihre Gültigkeit behalten.

Nach erneuter Durchführung der Projektpräsentationen wird sich der Stiftungsrat ein umfassendes Bild über die Erfüllung der Zuschlagskriterien verschaffen und eine fundierte Zuschlagsentscheidung treffen. Damit wird der Aufwand berücksichtigt, den die Bieter bereits in das laufende Verfahren investiert haben. Dieses Vorgehen erlaubt es, das Vergabeverfahren schneller zu beenden und die laufenden Kosten – welche durch den Altbestand und eine weitere Verzögerung des Neubaus entstehen würden – zu begrenzen.

Die Möglichkeit einer neuerlichen Beschwerde kann bei beiden Varianten explizit nicht ausgeschlossen werden. Dies deshalb, weil diese Option grundsätzlich in jedem Verwaltungsverfahren allen Beteiligten offensteht.

Das Auswahlgremium für den Neubau des Landesspitals setzt sich aus Mitgliedern des Stiftungsrats zusammen – Fachexperten stehen beratend zur Seite. Die Entscheidung zur Fortführung des bisherigen Verfahrens stellt gegenüber allen Beteiligten einen verhältnismässigen und damit auch fairen Weg dar. Damit wird sowohl den Anforderungen des Vergaberechts als auch dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen.

Der Stiftungsrat wird den Neubau des Landesspitals mit seiner modernen Infrastruktur für die medizinische Grundversorgung in Liechtenstein wie geplant weiter vorantreiben und finalisieren. Die Öffentlichkeit wird in Zukunft laufend informiert.

Wir laden alle Interessierten gerne dazu ein, unseren Newsletter zum Neubau zu abonnieren. Den Link dazu finden Sie auf: https://landesspital.li/neubau-vaduz/  

Im Namen des Stiftungsrates
Patrik Oehri, Stiftungsratspräsident