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Stiftungsrat ordnet rechtliche Überprüfung an

30. April 2025

Der Stiftungsrat des Landesspitals hat entschieden, das laufende Verfahren zur Vergabe der Architekturleistungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, weshalb die ursprünglich für April vorgesehene Vergabe noch nicht erfolgt ist. «Wir können die Fehler, die gemacht wurden, nicht rückgängig machen. Dem Stiftungsrat ist jetzt aber ein übergeordnetes Anliegen, dass nun ein faires Vergabeverfahren initiiert wird, welches keine rechtlichen Unklarheiten offen lässt. Deshalb hat er entschieden, eine rechtliche Überprüfung anzuordnen. Es wird derzeit abgeklärt, wie das Verfahren rechtssicher, transparent und im Einklang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie dem ÖAWG weitergeführt werden kann. Da diese Abklärungen noch andauern, ist die vorhergesehene Vergabe noch nicht erfolgt.», so Stiftungsratspräsident Patrik Oehri. Diesbezüglich befindet sich der Stiftungsrat in engem Austausch mit dem Ministerium für Gesellschaft und Justiz. Zeitnah soll entschieden werden, ob eine Neubeurteilung der bisherigen Angebote oder eine vollständige Neuausschreibung erfolgt.

Der spätere Start der Architekturplanung hat aktuell noch keinen feststellbaren Einfluss auf den Gesamtterminplan. Eine aktualisierte Einschätzung erfolgt, sobald die neue Vergabe abgeschlossen ist. «Wir möchten die Architekturleistungen so rasch als möglich definitiv vergeben. Sobald dies geschehen ist, werden etwaige zeitliche Auswirkungen konkret benannt werden können», so Stiftungsratspräsident Patrik Oehri.