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Neubeurteilung der Offerten der Architekturleistung für Bauprojekt des Landesspitals gestartet

15. April 2025

Das Landesspital Liechtenstein nimmt den Entscheid der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein zur Kenntnis und verzichtet auf weitere rechtliche Schritte. Die Beschwerdekommission hatte festgehalten, dass der Zuschlagsentscheid für die Architekturleistungen durch ein autorisiertes Gremium hätte gefällt werden müssen. Bis Ende April erfolgt nun eine erneute Vergabe durch den Stiftungsrat.

Gemäss Beschwerdekommission war das bisherige Vergabegremium aufgrund der statutarischen Bestimmungen des Landesspitals als Bauherr nicht zuständig für den abschliessenden Zuschlag der Architekturleistungen. Als Konsequenz wird die Vergabe der Aufträge nun durch den Stiftungsrat, der durch ein Expertengremium unterstützt wird, noch einmal neu vorgenommen. Diese Neubeurteilung und die entsprechende neue Vergabe erfolgt bis Ende April 2025.

Information gemäss Ankündigung erfolgt
Das Landesspital hat die betroffenen Offertsteller inzwischen über das weitere Vorgehen informiert. Zu-dem haben die Verantwortlichen des Landesspitals den zuständigen neuen Minister ins Bild gesetzt. Bereits Ende März hatte das Landesspital die Öffentlichkeit über die laufende Beschwerde orientiert und in Aussicht gestellt, dass es «die Bevölkerung unter Einhaltung der rechtlichen Fristen zeitnah informiert.» Diese Beschwerdefrist ist gestern abgelaufen.

Keine Auswirkungen auf Gesamtkosten und Zeitplan
Die Verfahrenskosten belaufen sich auf CHF 3’000 zuzüglich CHF 2’996.50 Entschädigung für die Beschwerdeführerin sowie Anwaltskosten. Sie werden aus dem vorhandenen Budgetrahmen für Unvorhergesehenes finanziert werden und haben keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Der Entscheid hat auch keinen grösseren Einfluss auf den Projektplan. Das Gesamtprojekt wird gemäss ursprünglicher zeitlicher Planung weitergeführt.

Spitaldirektorin Sandra Copeland betont: «Die Entscheidung der Beschwerdekommission schafft Klarheit über die Zuständigkeit als Bauherr. So können wir nun künftige Entscheide daran ausrichten und zügig weiterarbeiten.»


Angesichts der laufenden Ausschreibung der Architekturleistungen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist eine Veröffentlichung des Entscheids der Beschwerdekommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.